Nachdem der kleine Mister (im Weiteren: der Antragsteller kurz A) nun ein für die Eltern (im Weiteren: das Finanzamt kurz FA) angemessenes Alter erreicht hat in den Umgang mit dem schnöden Mammon eingeführt zu werden, hat, nach reichlichen Überlegungen und ausgiebigen Recherchen im Umfeld, das FA beschlossen dem Antrag des A auf Taschengeld statt zu geben.
Im mündlich übermittelten Vertrag wurde fixiert, dass bei allenfalls anfallenden Tätigkeiten im gemeinsamen Wohnhauptsitz des FA und des A auf Anfrage des FA Hilfestellung vom A zu gewährleisten ist – so sich das in den Spiel- und Ruheplan des A einfügen lässt. Es besteht kein Zwang zu ebendieser Hilfestellung.
Entsteht über den definierten Zeitraum von sieben Tagen im FA der Eindruck der positiven Unterstützung durch den A so wird nach Ablauf des definierten Zeitraums ein Betrag von 2€ (in Worten: zwei Euro) an den A ausgezahlt.
Entsteht der Eindruck nicht werden keine 2€ ausgezahlt. Im Zweifel ist zu Gunsten des A zu entscheiden.
Die ausbezahlten Beträge sind im eigens dafür vorgesehen Tresor zu verwahren (siehe Bilder oben). Dieser befindet sich im Ruhezustand westlich von Südamerika und kann bei Bedarf an ein geeignetes Bekleidungsstück des A fixiert werden und stehen diesem frei zur Verfügung.
Diese Vereinbarung ist bis auf Widerruf durch das FA in Kraft.
Wien, im August 2013
Ein allerherzlichstes Dankeschön an MUDDI für das „Tresor“ Tutorial!
Und wenn dieser Post kein Creadienstag ist, weiß ich nicht … 😉