Das Urteil im ersten Fall: GUILTY

Den Höhepunkt der letzten Verfahrenswoche habt ihr ziemlich sicher mitbekommen. Das Tramperl ist schuldig gesprochen worden. In allen 34 Anklagepunkten.
Wie schon in meinem Beitrag zur ersten Woche des Verfahrens, war auch in dieser Woche deutlich die Struktur des Verfahrens-Ablaufs gut erkennbar, was der Sache diese juristische Geradlinigkeit verpasst .. in all dem Wahnsinn!

Nachdem die Zeugenbefragungen abgeschlossen waren, waren die Anwälte mit ihren Schlussplädoyers dran. Das klingt schon mal gut. Drama, Zusammenfassung. Kamera an! Sowas darf man nicht verhauen. Und so hatte der Richter einen Tag dafür freigehalten. Im Mittelpunkt mehr oder weniger uneingeschränkt die Aufmerksamkeit der Geschworenen. Im Bundesstaat New York beginnt die Verteidigung und danach kommt die Anklage noch einmal dran. Das mag man eigenartig finden, es ist aber nun mal so.

Die Schlussplädoyers

Todd Blanche, der tramperl’sche Anwalt, hielt eine nicht schlechte, aber wohl ein wenig unbewandte Rede. Wie wir nachher erfahren werden, hatte das Tramperl bei der Gestaltung seine Finger im Spiel. Und so war das Schlußplädoyer dann wohl nicht des Blanche’s bestes Stück. Nicht übel, aber .. naja, da wäre mehr drin gewesen. Im Wesentlichen wiederholte er seine Tirade gegen Michael Cohen. Diesen nannte er einen GLOAT (Greatest Lyer of all times … wenn das nicht die Tramperl Originalworte sind, fress’ ich einen Besen) und versuchte der Jury klarzumachen, dass, wenn jemand einmal lügt, dass er das dann eben immer tut. Auch erwähnte er noch einmal, dass zwischen Stormy Daniels und dem Tramperl nie was war.

Auffällig: er ging auf keinen der erbrachten Beweise ein, er erzählte keine andere Linie der Geschichte, die erklären würde, warum es diese Beweise gibt. Er ging nicht ein auf die Aussagen von David Pecker und Hope Hicks. Beides Aussagen, die das Tramperl schwer belastet haben. Nichts Derartiges.
Wenn ihr mich fragt: dann war die Strategie so eine Art Ablenkungsmanöver-Statements in den Raum zu schießen, die dazu dienen, dass es gegen die Fakten und die Beweise eben kein Argument gibt. (So macht es das Tramperl ja immer. Viel Lärm woanders kreieren, damit niemand auf den Misthaufen schaut, den er gerade abgelegt hat. – Meine Beobachtung!)

Die Anklage hingegen legte ein Streberbeispiel an „So solltest du es machen“ hin. Sie erzählte die GANZE Geschichte noch einmal, zählte jedes Beweismittel auf, erklärte die Motivation dahinter und zerlegte nebenbei noch die Einsprüche der Verteidigung, die diese in ihrem Plädoyer in den Raum gestellt hatte.
Das Einzige, was sie hätten besser machen können, war die Dauer. Das Schlußplädoyer der Anklage dauerte sanfte 4 Stunden und 40 Minuten.
Da fehlte am Ende selbst dem Richter noch die Energie für weitere Besprechungen. Er lehnte diese im Anschluß ab und beendete den Schlußplädoyer-Tag ziemlich geradlinig.

Die Einweisung und die Beratung

Am nächsten Tag dann erfolgte die Einweisung der Geschworenen durch den Richter. Er hatte diese schriftlich verfasst (54 Seiten, kann man online abrufen) und las sie im Gerichtssaal der Jury vor. Diese Einweisung beinhaltete alles was die Jury wissen muß, um urteilen zu können. Er erklärt darin die Gesetze, um die es geht, und wie diese zu interpretieren und zu verstehen sind. Er erklärt wie sie zu einem Urteil kommen, wann sie wie urteilen müssen und an welchen Punkten sie schlicht ihren Hausverstand einsetzen sollen/dürfen.
Er wendet sich in diesem Schriftstück direkt an die Geschworenen und macht klar, dass sie „The finder of the facts“ sind. Er spielt in diesem Teil des Prozesses nur insofern eine Rolle, als er die Kontaktperson ist, an die sie sich wenden können, wenn sie im Beratungszimmer auf Fragen stoßen, die sie nicht beantworten können.

Sämtlich Beweisstücke werden der Jury in einem Raum zur Verfügung gestellt und wenn sie Abschnitte einer Zeugenaussage noch einmal hören wollen, dann wird ihnen der entsprechende Teil vom Gerichtsdiener im Gerichtssaal in Anwesenheit von Verteidigung und Anklage (und dem Richter, eh klar) vorgelesen. Dafür müssen sie ein Zetterl mit einer Nachricht dem Gerichtsdiener geben, der vor dem Beratungssaal steht. Dieser übergibt dieses dann dem Richter und der bereitet mit Anklage und Verteidigung den Abschnitt vor, der verlesen wird.

Weiters wird festgelegt von wieviel Uhr bis wieviel Uhr die Jury zu beraten hat, dass ihnen Essen zur Verfügung gestellt wird, und dass sie auch gerne mal länger in den Abend hinein arbeiten können, wenn es gerade wichtig erscheint.

Und dann ging die Jury in besagtes Beratungszimmer und für alle Anderen begann das Warten.
Das Tramperl musste die ganze Zeit im Gerichtsgebäude bleiben. Natürlich auch die Anwälte, der Richter … und die Journalisten, aber man kann getrost davon ausgehen, dass es wohl niemanden so sehr zwickte, wie das Tramperl.

Nachdem das Verlesen der Anweisung einiges an Zeit in Anspruch genommen hatte, hatte die Jury an diesem Tag nur den Nachmittag zur Beratung. Nach etwa 1-2h kam das erste Zettelchen aus dem Beratungszimmer. Die Jury wünschte einen bestimmten Teil der David Pecker Aussage zum Meeting mit dem Tramperl und dem Cohen noch einmal zu hören. Und denselben Moment in der Aussage von Michael Cohen. Da war es aber schon später Nachmittag und der Richter beendete die Beratung und setzte die Verlesung für den nächsten Tag an.

Und so startete der zweite Tag der Geschworenen-Beratung mit eben jener Verlesung der zwei Zeugenaussagen. Danach zogen sie sich wieder zurück. Ruhe kehrte ein.
Die Anwesenden waren sich unausgesprochen einig, dass es noch zu früh für ein Urteil wäre und so waren alle doch solide überrascht, als die Jury um 16:15 Uhr am zweiten Tag ein Zettelchen an den Richter sendete mit dem Worten „The Jury has reached a verdict“. Sie merkten an, dass sie noch 30 Minuten benötigen würden um die nötigen Formulare auszufüllen (Ich liebe dieses kleine, bürokratische Schmankerl!).
In dieser Zeit trudelten alle wieder in den Gerichtssaal und wohl der größere Teil der Leute wusste, wie das Urteil lauten würde. Es war einfach zu schnell für eine „hung jury“ .. eine Jury, die nicht zu einem einstimmigen Ergebnis kommen kann. Dass er 12mal unschuldig gefunden werden würde, glaubte niemand.

Das Urteil

Die Geschworenen betraten den Saal, gingen auf ihre Plätze, der Richter fragte den Sprecher der Geschworenen ob die Jury zu einem Urteil gekommen sei, der Sprecher sagte: „Ja“ und dann fragte der Richter die Anklagepunkte ab.
In etwa so:
Richter: „Wie lautet das Urteil für Anklagepunkt 1“
Antwort: „Schuldig“
Richter: „Wie lautet das Urteil für Anklagepunkt 2“
Antwort: „Schuldig“

Und das bitteschön erfolgte dann 34 mal!
Jede der Überweisungen, jeder Scheck, der vom Tramperl und seine Firma an Michael Cohen getätigt worden waren, die zu dieser verfälschte Rückzahlung dazugehörten, waren eine Tat, die angeklagt und verurteilt wurde.
34 mal hörte das Tramperl das Wort „schuldig“.

Danach entlies der Richter die Jury aus ihrer Pflicht. Er bedankte sich für ihre Zeit und bat darum in Anschluß noch kurz mit ihnen sprechen zu können. Nicht über den Fall, das stellte er gleich klar.

Wie geht es weiter?

Die Geschworenen verließen den Saal und der Richter legte das Datum für die Strafausmaß-Verkündigung fest. Am 11. Juli wird er bekannt geben, was 34 mal schuldig für das Tramperl bedeutet.

Ich plane in den nächsten Tagen noch einen Post zu dieser ganzen Urteilsverkündung und den Auswirkungen mit etwas Hintergrundmusik/wissen für euch zu schreiben.
Dieser Post heute, ist mehr oder weniger der technische Teil.
Die Justiz hat gesprochen.

Na Bumm!