Die Fälle des Donald: Zusammenfassung E. Jean Carroll

Ein Sache wollte ich euch einmal erklären, die zwar unangenehm als Geschichte per se ist, die aber gerade als Frau womöglich von Interesse ist und die ihr vielleicht vollumfänglich verstehen wollt.

Es geht um die Vergewaltigung von E. Jean Carroll durch den ehemaligen Präsidenten.
Der Akt per se, die Tat geschah 1996 in der Umkleidegarderobe eines Kaufhauses in New York. Details erspare ich euch. Widerlich.

Die Sache ist also schon „lange“ her. Wie kommt es, dass erst jetzt das Tramperl verurteilt wurde und warum muss er nicht ins Gefängnis. Wie erklärt sich das?

Korrekt: strafrechtlich ist die Sache verjährt. E Jean Carroll hat also kein juristisches Mittel mehr zur Verfügung um die Sache vor einen Strafrichter zu bringen.

2019 hat sie ein Buch geschrieben und die Szene darin beschrieben. Das Tramperl hat sie daraufhin als Lügnerin bezeichet. In seiner üblichen Art und Weise ist er immer wieder über sie hergezogen.

Woraufhin sie ihn wegen Verleumdung geklagt hat.

Zeitgleich hat der Bundesstaat New York aufgrund der MeToo-Welle ein einjähriges Fenster geöffnet für Opfer sexueller Übergriffe, deren Fälle bereits verjährt waren, die Täter Zivilrechtlich verklagen zu können. Das sollte wohl – meine Interpretation – eine Möglichkeit bieten in alten Fällen eine Art Abschluß zu finden.

Dieses Fenster war keine 30 Minuten geöffnet da hatten die Anwälte von E Jean das Tramperl auf Vergewaltigung verklagt.

1996 gab es noch keine Handies, keine Textnachrichten, keine Videos und Fotos. Es war also heute schwierig nachzuweisen, dass da etwas geschehen war. Am Ende ging es um die Glaubwürdigkeit.
Und da war das Tramperl sein eigener größter Feind. Das Access-Hollywood-Tape wurde der Geschworenen-Jury vorgespielt, sowie ein Video einer Einvernahme vom Tramperl.
In diesem Video verwechselte er seine damalige Frau auf einem Foto mit E. Jean Carroll, von der er ja in den Medien lautstark behauptet hatte, dass sie gar nicht sein Typ sei.
Auch die Aussage, dass ja schon seit immer Stars mit Frauen machen konnten was sie wollten, half da wenig. Und der Nachsatz „ .. unglücklicherweise … oder glücklicherweise!“ hat die Jury wohl nicht von seiner moralischen Makellosigkeit überzeugen können. (nachzuhören/schauen hier)

Am Ende hat die Jury ihn schuldig gesprochen, zum Einen eben der Verleumdung und zum Anderen des sexuellen Übergriffs. 5 Millionen Dollar wurden E Jean Carroll zugesprochen (für die Verleumdung).

Und weil das Tramperl seine Goschn halt nicht halten kann und er sie weiter lautstark beschimpft und der Lüge bezichtigt hat, hat das Anwältinnen-Team von Carroll ihn noch einmal verklagt. Die Beweislast für die wiederholte Verleumdung war erdrückend und deswegen hat er dann besagte 83 Millionen verbrummt bekommen. (dazu hier noch eine kleine Aufstellung, wie es zu dieser Summe kam)

Alles klar?
Ich dachte, die Zusammenhänge sind so besser zu verstehen. Und ihr versteht jetzt auch warum manche Medien in manchen Artikeln vom Tramperl als Sexualtäter sprechen.

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