Die sechste Woche im ersten Fall: {die Fälle des Donald}

Diese Woche begann mit den letzten Stunden Kreuzverhör des Michael Cohen und damit dem Ende der Zeugen der Staatanwaltschaft. Sie waren mit ihrer Erzählung fertig und die Verteidigung kam an die Reihe.
Gleich vorab das Tramperl hat nicht ausgesagt. Das hättet ihr ja gehört. Obwohl er vorab in den Medien viel getrötet hatte, haben die, die was davon verstehen ihr Haus darauf verwettet, dass er nicht in den Zeugenstand treten würde. Viel zu riskant.

Die Strategie der Verteidigung ruhte somit auf nur zwei Zeugen. Der erste war komplett unwichtig. Er wird tatsächlich nirgendwo groß erwähnt. Er hat irgendein Dokument bestätigt. Auf jeden Fall, war diese Person wohl nur ein paar Minuten im Saal.
Im Anschluß kam dann Bob Costello. Ein weißhaariger Anwalt, der sich in der Phase, als Cohen zu kippen drohte, darum bemühte sein Anwalt zu sein. Mit kippen meine ich natürlich die Seite hin wechseln. Hin zur Staatsanwaltschaft, hin zum Tramperl-Ausliefern.

Cohen hatte in seiner Aussage zuvor auf die Fragen zu Costello, die die Staatsanwaltschaft schon sicherheitshalber gestellt hat, angegeben, dass er (Cohen) im (Costello) nicht traute. Für ihn war klar, dass Costello um die Ecke fürs Tramperl arbeitete (als Zwischenmann diente Rudy Giuliani, wie sich bestätigte) und somit nicht vorrangig die Interessen von Cohen sondern eben die vom Tramperl vertritt.
Cohen hat damals viel mit der Staatsanwaltschaft geredet. Es muss eine intensive Zeit gewesen sein. Die Telefonanruflisten zeigen, dass Cohen und Costello viel telefoniert haben. Und auch mails gibt’s jede Menge aus dieser Zeit.

Vorab sei noch erwähnt, dass der Richter den Zeugen bzw. seine Aussage hinterfragte. Costello hatte mit den Zahlungen nichts zu tun. Und nur um gegen Cohen auszusagen, gehört Costello eben nicht in diesen Fall. Cohen ist nicht der Angeklagte. Das ist ein Seitenstrang der Geschichte, der in dieser Anklage nicht aufscheint und nciht zum Fall gehört.

Costello, das verrate ich euch auch noch, ist der klassische mediengeile, durchgeknallte Anwalt, wie sie irgendwie fast alle sind, die um das Tramperl rund aus dem Boden schießen. Wie Cohen einst ist auch hat Costello eine Goschn und ein glühender Tramperl-Fan.
Es wird vermutet, dass Costello auf Wunsch vom Tramperl aussagen sollte. Er war in der Woche zuvor medienwirksam vor dem Kongress erschienen und hat unter Führung der Tramperl-Freunde dort viel und ausgiebig über den Cohen geschimpft.
Denn zur Sache per se konnte er nicht viel sagen. Nur soviel, dass ihm der Cohen am Telefon mehrfach versichert hatte, dass das Tramperl von den Zahlungen nichts wusste. Eine Aussage, die zuvor Cohen selber damit erklärt hatte, dass er zu diesem Zeitpunkt dem Boss ja noch versichern wollte, dass er eh brav im Tramperl-Strom schwimmt. Sprich er hat dem Costello bewußt Stille-Post-artig mitgeteilt, was das Tramperl hören wollte und sollte.

Für die Verteidigung aber, war das DER Beweis schlechthin. Zu zeigen, dass Cohen unter seinesgleichen bestätigt hat, dass das Tramperl mit der ganzen Abwicklung nichts zu tun gehabt hat.

Aber dann ist mit dem Costello das passiert, was zuvor alle befürchtet hatten, dass es dem Cohen passiert. Der Costello hat nämlich die Conentance verloren (Fassung – für die nicht-Wiener da draußen) und sich nonchalant (beiläufig .. huch, heute wienere ich) mit dem Richter angelegt.

Und zwar bombig. Er war grundsolide respektlos, hat im Zeugenstand sitzend abfällig die Entscheidungen des Richters kommentiert. Woraufhin dieser ziemlich abrupt die Verhandlung unterbrach, die Geschworenen aus dem Saal schickte um dann dem Zeugen kurz klar zu machen, wie man sich (bitte der Typ ist ein Anwalt) vor Gericht zu verhalten hat.
Daraufhin gab dieser zwar brav die korrekte Antwort, starrte den Richter aber herausfordernd an.
Und das veranlasste den Richter den Saal räumen zu lassen. Das ging nicht ganz ohne Protest der Medien vonstatten, aber .. nach ein paar Minuten waren bis auf Anklage und Verteidigung alle draußen. Wir wissen aber was dann drinnen ablief, weil es ja eine Mitschrift gibt und der Richter nicht hat streichen lassen, was gesagt wurde. Die Meisten gehen davon aus, dass der Richter durchschaut hatte, dass der Zeuge eine Show vor Publikum liefern wollte, weswegen er dasselbe entfernte.
Dann wusch er ihm den Kopf und ein paar Minuten später waren die Medien und auch die Geschworenen wieder da.
Danach war Costello „brav“.

Da der Verhandlungstag kurz danach vorüber war, spielte sich der größere Teil des Kreuzverhörs erst am nächsten Tag ab.

Und da wurder der Herr Costello dann doch ein wenig zerlegt. Die Anwältin der Anklage legte nämlich mail um mail vor, in dem Costello geschrieben hatte, dass er im Sinne vom Tramperl agiert. Dass er sogar versuche dies vor dem Cohen zu verbergen und dass das oberste Ziel war zu verhindern, dass dieser die Seiten wechselte.

Der Zeuge also, der den Cohen abwerten sollte, schien dann am Ende all die Dinge zu bestätigen, die dieser vorab gesagt hatte.
Sowas ist angeblich für eine Verteidigung sehr peinlich.

Danach war die Verteidigung mit ihrer Seite fertig. Kein weiterer Zeuge. Schluß. Punkt.

Aus verfahrens-ablauf-Gründen hat der Richter dann den nächsten Verhandlungstag auf kommenden Dienstag gelegt. An diesem Tag werden dann die Schlußplädoyers gehalten werden. Zuerst die Verteidigung und dann die Anklage (diese Reihenfolge ist eine New York Eigenheit). Und so das Ganze nicht allzuviel Zeit in Anspruch nimmt, wird im Anschluß daran der Richter die Geschworenen einführen in die Gesetze, die für die Sache eine Rolle spielen und was sie da zu berücksichtigen haben und wo sie einen gewissen Entscheidungsspielraum haben.

An dieser Stelle füge ich kurz ein, dass der Fall per se juristisch für Diskussionen sorgt. Welche Gesetze hier als Anklagenbasis dienen etc. Es hat was von Rechtsphilosophie. Da geht’s echt ins Eingemachte. Denn so ganz gerade ist die Anklage eben nicht. Es musste ein bissi „gedoktert“ werden um das Tramperl anzeigen zu können. Die Meinungen gehen da sehr schön auseinander. Die eine Seite meint, das sei eine durchaus legitime Vorgangsweise. Die Andere meint das sei eine inszenierte Hexenjagd ohne jedweden Anspruch.
Ich maße mir da kein Urteil an. Da kenn’ ich mich nicht genug aus. Es ist aber wichtig was genau der Richter den Geschworenen als Basis mitgeben wird.

Danach ziehen sie sich zurück und schauen ob sie zu einem einstimmigen Urteil kommen (alle für die Anklage schuldig, alle dagegen unschuldig und wenn sie sich nicht einig sind, dann gibt’s eine hung Jury .. dann haben sie sich quasi aufgehängt und .. nix passiert .. zumindest mal vorläufig)

Davon könntet ihr dann lesen.